Meine Tipps zum Kauf von
Wohneigentum
(Einzelhäuser,
Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder Eigentumswohnungen)
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Diese Hinweise sind Resultat
eigener Erfahrungen beim Kauf einer Wohnimmobilie in Hamburg.
Da ich selbst froh gewesen wäre, solche Tipps in einfacher
Sprache zu bekommen, möchte ich sie hier der Allgemeinheit
anbieten und hoffe, dass sie ab und zu Jemandem helfen, Fehler
beim Kauf zu vermeiden. Natürlich sind die Tipps nicht
vollständig und andere Leute haben vielleicht ganz andere
Erfahrungen gemacht.
Vorbereitung, bevor man sich für einen Kauf entscheidet:
Zuerst
solltest Du überlegen: Wieviel willst und kannst du ausgeben?
Wo sollte die Lage der Immobilie sein? Wo sollte sie nicht
sein? Wie sollte die Wohnfläche sein? Wie sollte das
Grundstück sein (Größe, Beschaffenheit)? Wie wichtig sind dir
Verkehrslage und Einkaufsmöglichkeiten?
So anfangen:
Am besten rechtzeitig, noch
bevor man es wirklich realisieren will, ohne festen Willen und
ohne Stress über Immobilienmakler oder Zeitungsinseraten
Exposés anfordern und auch Besichtigungen machen, um ein
Gefühl für Marktlage und Marktwert zu bekommen, damit man
dann, wenn es ernst wird, genügend Kenntnis hat. Viele
Angebote findet man übrigens auch im Internet und bei Banken.
Falls echtes Interesse an
einem Objekt vorhanden ist:
Falls Du ein echtes
Interesse an einem Objekt hast, dann solltest Du vor der
schweren Entscheidung eines Kaufs alles Mögliche prüfen und
dir zeigen lassen, möglichst das Objekt zweimal besichtigen,
denn beim zweiten Mal sieht man ganz andere Dinge als beim
ersten Mal. Lass dir Zeit, nicht drängeln lassen vom Makler;
der Verkäufer selbst drängt meistens nicht - es sei denn, es
ist das absolute Traumhaus oder es ist ein sicheres
Schnäppchen, dann musst du schnell sein, denn meist gibt es ja
auch noch andere Interessenten.
Falls der Verkauf über
einen Makler abgewickelt wird:
Wenn der Verkauf über einen
Makler abgewickelt wird, dann wird der Makler immer versuchen,
einen Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer zu verhindern. Das
ist eine Art Urangst der Makler, denn es kam schon öfter vor,
dass sich Käufer und Verkäufer nach dem Angebot so einigten,
dass sie den Makler ausschlossen und die eingesparte Courtage
teilten. Die Makler lernen natürlich auch dazu und bringen
Passagen in den Vertrag mit dem Verkäufer (Auftraggeber), so
dass ein Verhandeln am Makler vorbei ausgeschlossen ist. Du
solltest als Käufer dem Makler nie trauen und nie sicher sein, dass er
die Fragen und Angebote richtig an den Verkäufer weiter gibt.
Es kann deshalb trotzdem ratsam und auch notwendig sein, den
direkten Kontakt zum Verkäufer zu suchen. Auch wenn der Makler
noch so nett ist, arbeitet er eigentlich nur für den Verkäufer. Dafür darf der Käufer die
volle Makler-Courtage bezahlen. Ist die Courtage Bestandteil
des Kaufvertrages, ist sie sogar pfändbar. Mit der
Unterschrift beim Notar ist die Courtage fällig, danach
interessierst du den Makler nicht mehr. So ist es eben und du
kannst es nicht verhindern, wenn es noch andere Interessenten
gibt.
Kaufpreis bei Interesse
an einem Objekt:
Meistens ist der Preis zu
hoch angesetzt und es gibt Verhandlungsspielraum. Deshalb
sollltest Du beim Makler oder beim Verkäufer, je nach dem,
versuchen den Angebotspreis herunterzuhandeln, ev. auch die
Courtage.
Wohnraum, Wohnfläche:
Die angegebene Wohnfläche
sollte man nachmessen, sie stimmt oft nicht mit der
angegebenen Fläche im Exposé überein. Oft stimmt auch die
Aufteilung der Räume nicht mit den Zeichnungen im Angebot
überein. Hinterher kann man das nicht mehr reklamieren, denn
die Wohnfläche wird im Kaufvertrag nicht garantiert!
Grundstück:
Wenn ein Grundstück zum
Objekt gehört, wie bei Reihenhäusern, Doppelhaushälften oder
Einzelhäusern, dann sollte man unbedingt einen Grundbuchauszug
einsehen können (Fläche, Abt. II und III des Grundbuches,
eventuelle Belastungen/Hypotheken), dort ist ebenfalls zu
entnehmen, ob es Wegerechte für Nachbargrundstücke oder Tunnel
unter dem Gebäude oder sonst irgendwelche Überraschungen gibt.
Ein Nachmessen des Grundstücks ist nicht notwendig, da die Fläche mit der
Eintragung im Grundbuch garantiert ist.
Zustand
des Gebäudes, der Räume und der Ausstattung:
Bei gebrauchten Immobilien
wird der Zustand des Gebäudes und der Räume im Kaufvertrag
nicht garantiert, jedenfalls nicht in einem Hamburger
Standardkaufvertrag. Es wird nur versichert, dass dem
Verkäufer nichts von schwerwiegenden Mängeln bekannt ist. Da
der Käufer fast immer in der ungünstigeren Position ist, wird
es sehr schwer sein, eine Gewährleistungsgarantie im Vertrag
unterzubringen. Es ist ratsam, sich zu erkundigen, ob bald
Dinge anstehen, die Zusatzkosten erfordern, z.B. ob die
Heizung wegen zu hoher Abgaswerte zu erneuern ist, oder ob
laut Bebauungsplan zukünftg mit höherem Lärm zu rechnen ist.
Auch sollte man prüfen, ob der Vorbesitzer in die
Werterhaltung investiert hat, z.B. wann das letzte Mal Küche
und Bad erneuert wurden. Hausbesitz verpflichtet, statt Miete
zu zahlen sollte in die Pflege und Werterhaltung investiert
werden. Zu sehen ist der Pflegezustand eines Hauses gut an
Holzteilen, außen und innen, auch an dem Zustand der Fenster
und Türen und dem Dach. Manche Hausbesitzer investieren
nichts, wohnen jahrelang mietfrei, und wollen beim Verkauf
einen Preis wie bei einem neuen Haus haben. Das sollte man
sich genau ansehen. Vor allem dann, wenn Hausbesitzer aus
Altersgründen ihr Haus verkaufen, ist Vorsicht geboten.
Andererseits ist der allgemeine Renovierungszustand, also z.B.
der Zustand der Farben und Tapeten, weniger wichtig, denn eine
Renovierung wird in der Regel sowieso beim Einzug vorgenommen.
Umgekehrt darf man sich auch nicht von schönen Tapeten und
Farben täuschen lassen, denn damit kann man auch den
schlechten Zustand des Hauses "verstecken".
Kredit für den Kauf:
Nach der Kaufentscheidung,
aber natürlich vor dem Notartermin, musst du eine günstige
Bank für den nötigen Kredit suchen und den Kredit sicher
haben. Dabei solltest Du beachten, dass die Kosten des
Immobilienkaufs ungefähr Kaufpreis+15% sind (Courtage,
Grunderwerbssteuer, Notar, Umzug, Renovierung). Vor Jahren
noch waren es 10%, aber die Courtagen und die
Grunderwerbssteuer sind gestiegen.
Kurz vor dem Notartermin:
Vor dem Notartermin sollten
alle offenen Fragen geklärt und alle Risiken abgeschätzt sein.
Den Entwurf des Kaufvertrages bekommt man vorher und du
solltest ihn genau durchlesen und versuchen, jede Passage zu
verstehen. Die Formulierungen in den Kaufverträgen sind ja für
einen Normalsterblichen, der sonst nichts mit Immobilien zu
tun hat, zuerst ziemlich unverständlich. Man kann den Text des
Kaufvertrages aber auch bei der Verbraucherzentrale prüfen
lassen. Am besten wäre es, man hat die ganze Zeit eine kundige
Begleitung, bei der Besichtigung, bei den Verhandlungen bis
zur Abwicklung der Objektübergabe.
Kaufabwicklung,
Umschreibung:
In Deutschland muss ein Immobilienverkauf immer über einen
Notar abgewickelt werden. Das ist eine sehr gute Regelung,
weil dadurch fast immer ausgeschlossen ist, dass man
hereingelegt werden kann wie etwa bei Straßengeschäften nach
dem Motto: Ich nehme die Ware und bezahle einfach nicht, oder
umgekehrt: Ich lasse mir die Ware bezahlen und gebe sie dann
einfach nicht heraus. Bei Immobiliengeschäften ist es so, dass
der Käufer zunächst den Kaufpreis in eine Art Vertrauenskonto
des Notars einzahlt (Notar-Anderkonto). Dieser wickelt nun die
Umschreibung der Immobilie ab und gibt danach erst den
Kaufpreis an den Verkäufer weiter. Oder neudings reserviert der Notar
zuerst die Immobilie mit einer Eintragungsvormerkung, und wenn
der Verkäufer bestätigt hat, dass er den Kaufpreis hat, wird
die Immobilie umgeschrieben. Der Notar ist bei einem
Immobilienverkauf sein Geld wert. Er sorgt für die saubere
Abwicklung des Geschäfts und man kann viele Fragen bei ihm
klären. Wer aber am meisten bei einem Immobiliengeschäft
verdient, ist der Makler. Üblich sind Makler-Courtagen
zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises, in Hamburg
abhängig von der Lage, fünf Prozent + MWSt., oder oft auch 6,25 incl. MWSt bis zur
maximalen 7,14% incl. MWSt.
Unterschrift
des
Kaufvertrages beim Notar:
Der Kaufvertrag wird in der
Regel in den Räumen des Notars unterschrieben. In Hamburg ist
es Gewohnheit, dass der Käufer den Notar aussucht, ein kleiner
aber ziemlich wirkungsloser Trost. Eventuelle Änderungswünsche
des Vertragsentwurfs müssen vor dem Notartermin geklärt
werden. Beim Notartermin sollten dann alle noch restlichen
offenen Fragen mit dem Notar geklärt werden, dabei nicht nur
erklären lassen, sondern auch wirklich klären und verstehen -
notfalls muss der Termin eben wieder verschoben werden. Der
Makler ist in der Regel anwesend, er drängelt natürlich und
lächelt dabei. Ist die Unterschrift geleistet, siehst du den
Makler nie wieder. Wenn du großes Glück hast, dann gratuliert
er dir noch und verabschiedet sich.
Trotz allem:
Dies sollen nur Hinweise zur
Vorsicht sein. Es lohnt sich, Wohneigentum zu kaufen.
Dann viel Glück dabei!
Es gibt natürlich auch Kauf-Tipps von
offiziellen Immo-Webseiten:
https://www.immonet.de/service/wohnung-kauf.html
https://www.immonet.de/service/immobilienkauf-tipps.html